- Privatgutachten
Werden für private Auftraggeber, wie beispielsweise Bauherren, Immobilienkäufer, Bauträger und Professionisten erstellt.
Privatgutachten haben folgende Zwecke:
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- Erstellung einer objektiven und neutralen Beweissicherung mit Soll-Ist-Vergleich und folgender Schlussfestellung. (Befundaufnahme und Gutachten)
- Außergerichtliche Einigungen und Streitbeilegung mit der Gegenseite. (Prozessvermeidung)
- Als Status eines qualifizierten Vorbringens bzw. Urkunde im Gerichtsverfahren. (Prozessvorbereitung)
- Versicherungsgutachten
Sind von der Art her wie Privatgutachten anzusehen, welche aber hauptsächlich im Rahmen der Betriebshaftpflicht und Bauwesenversicherung zur Anwendung kommen. (Bsp. Elementarschäden)
- Gerichtsgutachten
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige wird von den Gerichten beauftragt, eine Befundaufnahme oder Gutachtenerstattung zu einem Gerichtsverfahren (Zivil- oder Strafprozess) durchzuführen.
Eine rasche und klare Abwicklung des Auftrages hat dabei oberste Priorität.