• Privatgutachten

Werden für private Auftraggeber, wie beispielsweise Bauherren, Immobilienkäufer, Bauträger und Professionisten erstellt.

Privatgutachten haben folgende Zwecke:

    • Erstellung einer objektiven und neutralen Beweissicherung mit Soll-Ist-Vergleich und folgender Schlussfestellung. (Befundaufnahme und Gutachten)
    • Außergerichtliche Einigungen und Streitbeilegung mit der Gegenseite. (Prozessvermeidung)
    • Als Status eines qualifizierten Vorbringens bzw. Urkunde im Gerichtsverfahren. (Prozessvorbereitung)

 

  • Versicherungsgutachten

Sind von der Art her wie Privatgutachten anzusehen, welche aber hauptsächlich im Rahmen der Betriebshaftpflicht und Bauwesenversicherung zur Anwendung kommen. (Bsp. Elementarschäden)

 

  • Gerichtsgutachten

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige wird von den Gerichten beauftragt, eine Befundaufnahme oder Gutachtenerstattung zu einem Gerichtsverfahren (Zivil- oder Strafprozess) durchzuführen.

Eine rasche und klare Abwicklung des Auftrages hat dabei oberste Priorität.